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Kosten

Krankenkassen zahlen weiterhin beachtliche Festbeträge

Krankenkassen zahlen weiterhin beachtliche Festbeträge Ein Hörgerät in Basisausführung kostet pro Stück ca. 400,-Euro. Dieses wird nach Verordnung durch den HNO-Arzt von den gesetzlichen Krankenkassen komplett übernommen (bei Bedarf auch für beide Ohren). Nur eine gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10,- Euro pro zu versorgendem Ohr hat der Versicherte selber zu bezahlen.

Mehr Hör-Komfort ist je nach Ausführung mit einem Aufpreis von 100,-Euro bis zu 2.400,-Euro pro Hörsystem möglich.

Foto: Quelle Oticon/ Delta

Stiftung Warentest empfiehlt Hörgeräteakustiker

Die Stiftung Warentest und die Verbraucherzentrale NRW empfehlen den Verbrauchern einen Hörgeräteakustiker aufzusuchen, da er für die Auswahl und die optimale Einstellung von Hörsystemen speziell ausgebildet ist. Damit schließt sich die Stiftung Warentest auch der Meinung des Deutschen Schwerhörigenbundes (DSB) an. Über den sog. verkürzten Versorgungsweg könne die erforderliche Dienstleistungsqualität nicht erbracht werden, so der DSB.

Zudem kommt die Stiftung Warentest in ihrer Ausgabe der Zeitschrift "test" 07/2006 zu dem Ergebnis, dass die Preise des verkürzten Versorgungsweges "nicht günstiger als im üblichen Handel" sind.